Am Donnerstag haben wir über die zweiwöchige Aktion des Bayerischen Flüchtlingsrates berichtet, die sich dafür einsetzt, die vier Abschiebelager in Ingolstadt und Manching zu schließen. Mittlerweile haben wir eine Antwort auf die folgenden Fragen seitens der Regierung von Oberbayern bekommen, die Hausherr in den Lagern ist. Die Fragen lauteten:
– wie beurteilt die Regierung von Oberbayern. die Situation in den sogenannten Abschiebelagern?
– wie kann es sein, dass Flüchtlinge zum Teil bis zu einem Jahr in dieser eigentlich zeitlich begrenzten Durchlaufstation verbleiben?
– stimmt es, dass Flüchtlinge dort keine Fachärzte besuchen können, keinen Besuch empfangen und keine Lebensmittel in die Unterbringung mitnehmen dürfen?
-warum erhalten Kinder dort keine ausreichende Schulbildung, Jugendliche keine Ausbildung?
– stimmt es, dass die Flüchtlinge auch kein „Taschengeld“ mehr bekommen?
Hier die Antwort des Pressesprechers Martin Nell:
„Grundsätzlich gilt in der Aufnahme- und Rückführungseinrichtung in Ingolstadt-Manching (ARE) – wie auch generell bundesweit in jeder Aufnahmeeinrichtung – das Sachleistungsprinzip. Unter dieses Sachleistungsprinzip fällt unter anderem die Verpflegung in Form von Frühstück, warmem Mittagessen und Abendessen. Für nicht durch Sachleistungen abgedeckten Bedarf (beispielsweise Kleidung oder Verkehr) wird den Bewohnern je nach Alter und Familienstand ein so genanntes Taschengeld zwischen 79 Euro und 135 Euro ausbezahlt. Die Höhe ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz (§ 3 Absatz 1 Satz 8 Asylbewerberleistungsgesetz).
Für die Einnahme von Speisen steht der Speisesaal zur Verfügung. Das Mitnehmen und Lagern von Speisen auf den Zimmer ist aus Gründen der Sauberkeit und Hygiene in den Unterkunftsbereichen grundsätzlich nicht erwünscht. Für Kleinkinder und Säuglinge besteht zu jeder Tageszeit die Möglichkeit, Babynahrung in den Unterkünften aufzuwärmen. Bewohner, die aufgrund von Erkrankung oder sonstigen begründeten Umständen des Einzelfalls gehindert sind, die Kantine aufzusuchen, können das Essen auch auf dem Zimmer einnehmen. Auch ist die Mitnahme von selbst erworbenen abgepackten Lebensmitteln (beispielsweise Schokoladenriegeln) auf die Zimmer möglich.
Aus Gründen der allgemeinen Sicherheit und insbesondere des Brandschutzes unterliegt der Betrieb von elektrischen Geräten auf den Zimmern besonderen Einschränkungen. Das Aufstellen von privaten Fernsehern in den Bewohnerzimmern ist aus Rücksichtnahme gegenüber den übrigen Zimmerbewohnern nicht gestattet. Jedoch werden den erwachsenen Bewohnern wöchentlich Filmabende bzw. den Kindern/Jugendlichen dem Alter entsprechend Filme angeboten, die in den Gemeinschaftsräumen angesehen werden können.
Aus Sicherheits- und Brandschutzgründen sind die Unterkunftsräume grundsätzlich nicht abschließbar. Der Zutritt durch das Personal geschieht jedoch nicht willkürlich, sondern ist immer anlassbezogen. Zudem wird zuvor das Einvernehmen der Bewohner eingeholt. Eine Zimmernachschau erfolgt immer in Zusammenarbeit mit unseren Dienstleistern und der Security, auch ist die Anwesenheit einer Frau zwingend erforderlich. Nähere Details hierzu sind in einer Dienstanweisung festgelegt. Zudem verfügt die ARE über eine gesonderte Unterbringungsmöglichkeit für vulnerable Personen. Die hierzu eingerichteten 12 Zimmer befinden sich in einem separaten Gebäude, indem nur diesem Personenkreis der Zutritt gestattet ist.
Aktuell wird in der ARE eine vollumfängliche Regelbeschulung angeboten. Für alle vollzeitschulpflichtigen Kinder findet der Unterricht in Übergangsklassen der Grund- und Mittelschule als Außenklassen von Ingolstädter Schulen statt. Derzeit befinden sich ca. 60 vollzeitschulpflichtige Kinder in der ARE I. Für die ca. 30 berufsschulpflichtigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen wurde eine Sprachintensivklasse mit 25 Wochenstunden eingerichtet. „