Im falschen Film – die Masche der Fake-Streaming-Dienste

14. Mai 2020 , 05:00 Uhr

Kinofilme aus der ganzen Welt in HD Qualität anschauen – damit werben zahlreiche Film-Streaming-Portale – auch unseriöse. Immer mehr wollen absahnen beim großen Geschäft – ohne Leistung aber dafür höchst aggressiv.

Das Auftreten:

Die Portale unterscheiden sich lediglich durch die URL und den Logonamen. Die Websites sind professionell gestaltet und nur schwer von seriösen Angeboten zu unterscheiden. So tappen Verbraucher immer wieder in die Falle und werden penetrant zur Kasse gebeten. Die Domainnamen der fragwürdigen Streaming-Portale beinhalten oft die Wörter „flix“, „play“ oder „stream“.

Die Falle:

Die Betreiber locken Verbraucher mit vorgetäuschten kostenfreien Testphasen in die Abofalle. Diese müssen sich registrieren und neben Adressdaten eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer angeben. Eine Vertragsbestätigung mit Informationen zu Abo und Kosten erhalten sie nicht. Und das Streamen klappt ebensowenig. Stattdessen erhalten Betroffene nach wenigen Tagen eine E-Mail mit Informationen über das Jahrsabo, dazu eine Rechnung in Höhe von mehreren hundert Euro.

Die Taktik:

Die Betreiber behaupten, die Testphase sei abgelaufen, ohne dass der Betroffene den Dienst gekündigt habe. Zahlen soll er innerhalb von drei Arbeitstagen. Kurze Zeit später wird per E-Mail und am Telefon aggressiv angemahnt, den Betrag umgehend zu begleichen. Zahlt der Verbraucher nicht, verschicken die Betrüger falsche Inkassoschreiben mit Zahlungsaufforderungen. Oder es flattern E-Mails mit konkreten Pfändungsterminen ins Postfach. Auch für den Fall, dass Betroffene im Netz nach Informationen suchen, haben die Betreiber vorgesorgt: Auf YouTube erklären vermeintliche Anwälte, die Forderungen seien rechtmäßig, da die Nutzungsbedingungen akzeptiert worden seien. Das stimmt nicht!

Kein Grund zur Panik!

So bedrohlich das alles auch scheint, es gibt keine rechtliche Grundlage für eine Zahlung. Im Gegenteil: Der Anbieter ist im Unrecht, allein schon deshalb, weil keine Leistung erbracht wurde. Es liegen außerdem weder ein gültiger Mahn- noch ein Vollstreckungsbescheid vor. Diese werden ausschließlich per Post zugestellt. Also: Ruhe bewahren! Zahlen Sie nicht. Reagieren Sie ein einziges Mal per Mail auf die Rechnung. Bestreiten Sie das Zustandekommen des Vertrages, erklären Sie die Anfechtung und kündigen Sie. Stellen Sie Strafanzeige bei der Polizei.

Quellen: Verbraucherzentrale Niedersachsen, mimikama

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