Hitzefrei an Schulen kennen wir alle. Schülerinnen und Schüler dürfen sich bei steigenden Temperaturen über Möglichkeiten freuen die Hitze auszuhalten. Unterricht nach draußen verlagern, ein Ausfall der sechsten Stunde oder auch Schwimm- statt Sportunterricht
Aber wie sieht es bei denn am Arbeitsplatz aus?
Welche rechtlichen Bestimmungen gelten und was dahinter steckt:
- Arbeitgeber müssen der Pflicht nachgehen, die Arbeitnehmer zu schützen (BGB § 618)
- Ab einer Raumtemperatur von 26 Grad Celsius sollten (!) die Arbeitgeber Schutzmaßnahmen ergreifen um ihren Angestellten die Arbeit zu erleichtern. Schutzmaßnahmen könnten z.B sein: effektive Steuerung des Arbeitsschutzes durch z.B. Jalousien, Ventilatoren bereitstellen, Kleidungsvorschriften lockern, Gleitzeit einführen (früher anfangen, früher aufhören), Getränke oder auch Alternativräume bereitstellen. (ASR A3.5)
- Ab einer Raumtemperatur von 30 Grad Celsius sind die Arbeitgeber rechtlich dazu verpflichtet, diese Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
- Es gilt ein besonderer Schutz für gefährdete Personen ab 26 Grad Celsius: Die Richtlinie hier besagt, dass Arbeiten bei einer Raumtemperatur von über 26 Grad Celsius gesundheitsschädlich sein kann, wenn z.B. spezielle Arbeitskleidung getragen werden muss, schwer körperlich anstrengende Arbeit bewerkstelligt werden muss o.Ä. Hier ist der Arbeitgeber dazu verpflichetet, eine Gefährdungsbeurteilung über weitere Maßnahmen entscheiden zu lassen.
- Ergreift der Arbeitgeber auch bei einer Temperatur von mehr als 35 Grad Celsius keinerlei Maßnahmen (Luftkühler etc.), haben die Arbeitnehmer in der Regel das Recht dazu, den Arbeitsplatz zu verlassen.
- Bei Verstößen droht dem Arbeitgeber ein Bußgeld bis zu 5000 Euro.