Hallertau: Vorbereitet auf Hopfenernte

20. August 2020 , 05:40 Uhr

Auch die Hopfenernte in der Hallertau ist in diesem Jahr coronabedingt anders. 4.000 Helfer werden erwartet, die Betriebe überprüft. Die Ernte selbst soll laut Prognose besser ausfallen als im vergangenen Jahr. 48.800 Tonnen Hopfen werden erwartet. Kommende Woche beginnen die ersten Betriebe mit dem Zupfen.

Das könnte Dich auch interessieren

04.09.2025 Hopfenernte fast überall Die Pflückmaschinen laufen auf Hochtouren, fast überall in der Hallertau hat die Hopfenernte begonnen. Während manche Betriebe schon seit Mitte vergangener Woche ernten, starten andere erst zum Wochenende. Insgesamt war der Auftakt laut Hopfepflanzerverband allerdings später, als in den Vorjahren. Den Hopfenbauern bei uns in der Hallertau bereitete erneut das Wetter Sorgen, bis Juli war 21.08.2025 Hallertau Nachfrage nach Hopfen gesunken – geringere Ernte In der Hallertau wird in diesem Jahr weniger Hopfen geerntet. Das ist gewollt, denn die Nachfrage weltweit nach dem grünen Gold ist geringer. Einer der wichtigsten Gründe dafür: Es wird weniger Bier getrunken. So werden in diesem Jahr in der Hallertau nur 35.500 Tonnen gezupft. Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr lag die Schätzung noch bei 13.08.2025 Kruzifix-Urteil ist rechtskräftig Ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts zu einem großen Kreuz am Eingang des Wolnzacher Hallertau-Gymnasiums hat vor einigen Wochen für Wirbel gesorgt. Zwei Schülerinnen, die schon seit Jahren nicht dort sind, hatten dagegen geklagt und Recht bekommen. Das Urteil ist nun auch rechtskräftig, da keine Revision eingelegt wurde, das Kreuz hätte also abgehängt werden müssen. Trotzdem 12.07.2025 Holzkreuz am Gymnasium bleibt vorerst Alles bleibt wie es ist, zumindest vorerst – das Holzkreuz am Eingang des Hallertau-Gymnasiums in Wolnzach kann bleiben. Das hat das Kultusministerium in München jetzt entschieden, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Hintergrund ist die Klage von zwei ehemaligen Schülerinnen, die durch das Kreuz ihre Glaubensfreiheit verletzt gesehen hatten. Der Verwaltungsgerichtshof hatte ihnen Recht