Neuburg

Haftstrafe nach Brandstiftung

13. November 2025 , 05:04 Uhr

Vor dem Amtsgericht Neuburg ist das Urteil im Fall einer Brandstiftung in Zusammenhang mit versuchten Mord gefallen. Die Angeklagte muss für zwei Jahre und drei Monate hinter Gitter. Das Schöffengericht war davon überzeugt, dass die 61-Jährige absichtlich einen Brand bei ihrem Nachbarn gelegt hatte, obwohl der Mann im Haus schlief. Der Plan war schiefgegangen, der Rauchmelder hatte ausgelöst, der Nachbar löschte die Flammen rechtzeitig.

Das könnte Dich auch interessieren

30.09.2025 Mutmaßlicher Feuerteufel vor Gericht Vor dem Amtsgericht Neuburg muss sich heute Nachmittag ein mutmaßlicher Feuerteufel verantworten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen an drei Brandstiftungen beteiligt gewesen zu sein. Er soll zusammen mit anderen in Hohenwart eine Scheune, in Karlskron Strohballen und in Deimhausen eine Lagerhalle angezündet haben. Den Gesamtschaden beziffert die Anklage auf knapp 360.000 Euro, der Prozess in Neuburg 27.08.2025 Nach Bewährung jetzt Haftstrafe Ein Schrobenhausener ist gestern vor dem Amtsgericht Neuburg zu einem Jahr und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der 21-Jährige hatte bereits vor zwei Jahren wegen sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen eine dreijährige Bewährungsstrafe kassiert. In dieser Zeit begang er weitere Straftaten, unter anderem Brandstiftung an Lagerhallen mit einem Schaden von rund 1,7 Millionen Euro. Hier laufen 25.08.2026 Auto in Flammen - Verhandlung vor Gericht Eine kuriose Tat in Burgheim steht heute Vormittag bei einer Verhandlung am Amtsgericht Neuburg im Mittelpunkt. Der Angeklagte soll Anfang Februar diesen Jahres ein Auto absichtlich angezündet haben. Der entstandene Schaden liegt bei mindestens 5.000 Euro. Die Verhandlung wegen Brandstiftung in Neuburg beginnt heute um 9 Uhr. 18.06.2026 Haftstrafe nach Einbruchserie Urteil vor dem Amtsgericht Neuburg, ein Mann wandert für zweieinhalb Jahre hinter Gitter. Der 37-Jährige war für eine ganze Einbruchserie in Schrobenhausen verantwortlich, er gestand die Taten. Unter anderem brach er in eine Zahnarztpraxis, in Büros und ins katholische Pfarrzentrum ein. Beute und Schaden lagen bei gut 9.000 Euro. Das Urteil des Amtsgerichts Neuburg ist