Im Prozess gegen einen Busfahrer hat das Ingolstädter Amtsgericht die Strafe nach unten korrigiert. Im konkreten Fall ging es um den tödlichen Busunfall im Juni vergangenen Jahres, bei dem ein Jogger ums Leben gekommen war. Gegen einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung über eine Geldstrafe und ein dreimonatiges Fahrverbot hatte der Busfahrer Einspruch eingelegt. Da der 42-Jährige bisher strafrechtlich ein unbeschriebenes Blatt ist, verringerte der vorsitzende Richter das Fahrverbot letztendlich auf einen Monat. Damit droht dem Fahrer auch nicht der Verlust seiner Arbeit.