Geplante Obsoleszenz - wenn Technik kaputt gehen soll!

02. Januar 2019 , 05:28 Uhr

Vielen ist es bestimmt schon so ergangen. Ein Elektroartikel oder ein Küchengerät funktioniert genau so lange, wie es die Garantie verspricht – danach gibt es den Geist auf. Das ist manchmal kein Zufall und für dieses Phänomen gibt es einen Namen: Geplante Obsoleszenz – die beabsichtigte Verkürzung der Lebensdauer von Produkten.

Es gibt vier Fälle:

Werkstoff: Einzelne Teile gehen kaputt (Sollbruchstelle)

Funktion: Ein Softwareupdate wird verlangt, sonst funktioniert das Gerät nicht mehr

Ökonomisch: Es ist einfacher, ein neues, makelloses Gerät zu kaufen, als das alte zu reparieren

Psychologisch: Alte Artikel sind nicht mehr zeitgemäß oder „cool“ und man will ja up to date sein

Durch einen dieser Gründe soll man sich schnell für den Kauf eines neuen Artikels entscheiden.

Historisches Beispiel bereits 1924: Die Brenndauer von Glühbirnen wurde von 2.500 Stunden auf 1.000 reduziert.

Weitere mögliche Beispiele:

1) Manche Flachbildfernseher halten nur wenige Jahre, weil empfindliche Bauteile neben heißlaufende Leistungsbauteile gepackt werden. Ersatzteile sind zudem oft nicht verfügbar.

2) Bei Kameras: Elemente zum Herausfahren des Objektivs, des Akkus oder zum Drehen des Spiegels können schnell verschleißen, wenn sie aus minderwertigen Materialien bestehen.

3) Akku bei Smartphones: Nicht selten hält der Akku nur eine bestimmte Anzahl von Ladezyklen (etwa zwei Jahre – so lang gehen auch die meisten Handyverträge!) – zudem kann man verbaute Akkus nicht selbst wechseln.

4) Drucker: Oft enthalten sie einen Schutzzähler, der nach einer bestimmten Anzahl von Kopien einen Neustart oder eine neue Patrone fordert, obwohl das gar nicht nötig wäre. Teils wird auch ein Defekt angezeigt. Lösung: Der Zähler kann zurückgestellt werden.

5) Kopfhörer: Sollbruchstelle an der Verbindungsstelle zwischen Draht und Stecker.

6) Zahnpasta: Die Öffnung wird minimal vergrößert, dadurch ist die Zahnpasta bei gleicher Handhabung schneller leer.

7) Laptops: Teils sind die Lüfter so verbaut, dass die eigene Wartung oder das Auseinanderbauen nicht möglich ist. Das führt zu Überhitzung.

8) Waschmaschine: Ist der Griff (ca. 10€) kaputt, gibt es oft keinen Ersatz. Dann muss die komplette Tür ersetzt werden (ca. 100€)

Straftat?!

In Deutschland wird geplante Obsoleszenz nicht geahndet. In Frankreich dagegen schon, mit bis zu zwei Jahren Gefängnis und 300.000 € Geldstrafe.

Lösungen:

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