Geld einsparen in Zeiten von Corona - Tipps vom Verbraucherservice Bayern

29. April 2020 , 04:29 Uhr

In Zeiten von Corona hat sich das Leben von uns allen verändert. Einzelne Berufsgruppen wie Menschen im Kranken- und Pflegedienst, im Verkauf und an den Kassen in den Supermärkten, im Transportgewerbe, beim Paketzustelldienst, und viele mehr sind beruflich voll ausgelastet. Viele andere Beschäftigte wie beispielsweise Angestellte in Reisebüros, dem Hotel- und Gaststättengewerbe, Frisöre, Arbeitnehmer im produzierenden Gewerbe wurden nach dem Abbau von Überstunden in Kurzarbeit geschickt. Dies hat gravierende Auswirkungen auf den persönlichen Geldbeutel, wenn statt des gewohnten Nettogehalts auf einmal nur noch 60 bzw. 67 % zur Verfügung stehen. Zwar wird das Kurzarbeitergeld ab dem 4 bzw. ab dem 7 Monat angehoben, aber der finanzielle Rahmen ist trotzdem enger.

Wo kann eingespart werden?

Erstens: Zeit nehmen

Als erstes ist es sinnvoll, sich einmal Zeit zu nehmen, um sich über die persönlichen Finanzen einen genauen Überblick zu verschaffen. Vielleicht wollte man dies sowieso schon einmal machen, hat es aber immer auf die lange Bank geschoben, weil andere Dinge wichtiger waren. Sich mit den eigenen Finanzen zu beschäftigen oder sich lieber mit Freunden zu treffen, in den Club oder ins Kino zu gehen? Diese Entscheidung ist klar. Wer will sich in der Freizeit schon mit der trockenen Materie von Zahlen und Verträgen auseinandersetzen. Auch hat es doch bis jetzt immer gereicht. Warum kostbare Freizeit für eher bürokratische, unangenehme Dinge zu verschwenden?

Nach dem Shutdown haben viele Menschen, die nicht in systemrelevanten Berufen arbeiten oder Homeoffice machen können, viel Zeit aber weniger Geld. Der ideale Zeitpunkt diese Zeit doch effektiv zu nutzen und die eigenen finanziellen Verhältnisse auf den Prüfstand zu stellen.

Zweitens: Überblick verschaffen

Am einfachsten erstellt man entweder mit Papier und Stift oder am Laptop eine Aufstellung über die monatlichen/vierteljährlichen (z.B. Rundfunkgebühren) bzw. jährlichen (z.B. Versicherungsbeiträge) Einnahmen und Ausgaben. Die Einnahmen sind relativ schnell erfasst. Schwieriger gestalten sich die Ausgaben. Viele Informationen geben auch die Kontoauszüge, vor allem wenn man mit ec- oder Kreditkarte bezahlt.

Monatliche Einnahmen : Nettolohn, Nettolohn des Partners, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Mini-Job, Zinsen, Kindergeld ….

Monatliche Ausgaben : Fixe Kosten: Miete, Strom, Telefon, Kredite…

Variable Kosten: Lebenshaltungskosten, Verkehrsmittel, Freizeit

Drittens: Einsparpotential festlegen

Wenn die Einnahmen wegbrechen, muss der Rotstift angesetzt werden. Wo kann man einsparen? Welche Ausgaben sind überflüssig? Bei welchen Ausgaben, die notwendig sind, kann ich die Beitragshöhe reduzieren?

Variable Kosten langfristig reduzieren:

Einkaufsplanung: Was brauche ich wirklich aus dem Super- oder Drogeriemarkt? Spontaneinkäufe, Schnäppchen beim online-shopping vermeiden. Benötige ich zurzeit von Corona diese Waren, über die ich mir sonst einfach gönne?

Abos: Unnötige Abonnements (Zeitschriften, Vereine…), die sich im Laufe der Jahre angesammelt haben, schriftlich kündigen.

Versicherungen:

Wie viele Versicherungsverträge habe ich eigentlich?
Was kostet mich jeder Vertrag einzeln?
Brauche ich jede dieser Versicherung wirklich?
Bei existenziellen Versicherungen wie der Private Haftpflichtversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es hier vielleicht kostengünstigere Angebote?
Soll ich meine bestehenden drei Lebensversicherungen alle weiterbezahlen, vorübergehend beitragsfrei stellen, komplett stilllegen oder kündigen?

Sparverträge:

Welche Sparverträge habe ich eigentlich?
Kann ich eventuell die Rate reduzieren oder den Vertrag vielleicht auch ruhen lassen?

Fixe Kosten vorübergehend reduzieren:

Nach dem Shutdown kamen international agierende Konzerne als auch viele kleine Unternehmen in eine finanzielle Schieflage. Arbeitnehmer wurden arbeitslos oder in Kurzarbeit geschickt. Die monatlichen Einnahmen brachen ganz weg oder wurden erheblich reduziert. Zur Überbrückung dieser wegen der Corona-Pandemie verursachten existenziellen Notlage hat die Bundesregierung ein Hilfspaket geschnürt, das folgende weitreichende Regelungen für das 2. Quartal 2020 vorsieht und den Betroffenen finanziell Luft verschaffen soll. (Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19 Pandemie im Zivil-,Insolvenz- und Strafverfahrensrecht)

Miete:

01.04.2020-30.06.2020 Aussetzen der Miete erlaubt, Kündigungsverbot seitens des Vermieters. Die ausstehenden Mietforderungen müssen bis Ende Juni 2022 nachgeholt werden. Vorgehensweise: Vor dem Aussetzen der Miete mit dem Vermieter sprechen.

Ratenkredite:

Voraussetzung: Abschluss vor 15.03.2020. 01.04.2020-30.06.2020 Stundung sowohl der Zins- als auch der Tilgungsleistung Die Kreditlaufzeit verlängert sich um 3 Monate. Es fallen keine Verzugszinsen an. Der Kredit wird somit nicht teurer.

Vorgehensweise: Mit der Bank sprechen, um die geänderten Rückzahlungsvereinbarungen festzulegen. In der Regel reicht der Bank ein einfacher Nachweis der Einkommensausfälle z.B. eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass wegen Corona Kurzarbeit angeordnet wurde.

Annuitätendarlehen:

01.04.2020-30.06.2020 Stundung der Zins- und Tilgungsraten. Die Kreditlaufzeit verlängert sich um 3 Monate. Vorgehensweise: Mit der Bank sprechen, um die Kreditverlängerung festzulegen.

Strom- und Telefonverträge:

Voraussetzungen: Abschluss vor 08.03.2020. 01.04.2020-30.06.2020 Stundung der monatlichen Abschlagszahlungen und Rechnungen. Ab dem 01.07.2020 können Versorger die gestundeten Beträge einfordern. Vorgehensweise: Mit dem Versorger und Telekommunikationsunternehmen Kontakt aufnehmen und schriftlich nach einer Lösung ab 01.07.2020 suchen.

 

Einnahmen erhöhen:

Erwarte ich eine Steuererstattung aus dem Jahr 2019, dann so schnell als möglich die Einkommensteuererklärung abgeben
Habe ich für Festivals, Konzerte, Sportevents bereits Karten bestellt und bezahlt und diese Veranstaltungen fallen nun aufgrund der Corona-Pandemie aus, die Ticketpreise und Vorverkaufsgebühren zurückfordern.

Fazit:

Sich mit den eigenen Finanzen auseinandersetzen.
Haushaltsbuch (in Papierform, als Excel-Tabelle auf dem Laptop oder als App) führen.
Der Verbraucher-Service Bayern bietet hierfür den Haushaushaltsplaner zum kostenlosen Download im iTunes Store oder Google Play an. Einfach, verständlich und die Daten bleiben auf dem eigenen Server und schwirren nicht im Internet umher.

Verträge vom Telekommunikationsunternehmen, Stromanbieter, Versicherung überprüfen. Brauche ich sie noch bzw. gibt es billigere Alternativen?
Der VSB berät auch hier zu Versicherungen, Sparverträgen und helfen bei der Suche nach anderen Anbietern.

Um das Hilfspaket der Bundesregierung in Anspruch zu nehmen, ist das Mittel der Wahl immer, sich direkt an den Vertragspartner zu wenden!

Die Beratungen beim VerbraucherService-Bayern sind unabhängig, individuell und momentan nur per Telefon oder E-Mail möglich. Wir bieten Hilfe zur Selbsthilfe. An Kosten fallen für eine Kurzberatung Gebühren zwischen 10 und 20 € an.

 

Kontakt:

Petra Gruber

VerbraucherService Bayern im KDFB e.V.

Beratungsstelle Ingolstadt

Kupferstr. 24

85049 Ingolstadt

Tel.  0841 /  9 51 59 99 0

Fax  0841 /  9 51 59 99 5

p.gruber@verbraucherservice-bayern.de

Erreichbar am Dienstag von 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr

und am Mittwoch von 9.00 – 13.00 Uhr

 

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