Die Tage werden länger, die Temperaturen steigen – da freuen sich viele Menschen wieder darauf, ihren Garten nach dem Winter aufzuräumen. Sie greifen zur Heckenschere und stutzen Gebüsche und Gehölze ganz ordentlich. Zum Schutz verschiedener Tierarten macht der bayerische Naturschutzverband LBV alle Hobbygärtner darauf aufmerksam, dass die Heckenpflege vom 1.März bis zum 30.September gesetzlich nicht erlaubt ist. Naturnahe Hecken sind für Igel, Spitzmäuse, Erdkröten ideal, sie finden dort Nahrung oder verstecken sich. Außerdem brüten dort viele Vögel.