Jetzt ist es amtlich: Das Urteil des Ingolstädter Landgerichts im Prozess um den tödlichen Bootsunfall bei Geisenfeld ist rechtskräftig. Das Münchner Oberlandesgericht bestätigte den Richterspruch nach einem Revisionsverfahren. Damit muss der 71-jährigen Besitzer des Weihers fast 17.000 Euro Geldstrafe zahlen. Er war wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden, ging aber in die nächste Instanz. Der tragische Unfall hatte sich an Silvester 2013 ereignet. Damals ertranken zwei Jäger während einer Entenjagd im eiskalten See bei Geisenfeld.