Darf ein amtierender Landrat gleichzeitig Gemeinderat sein? Darüber entscheidet heute der Wahlausschuss in Gaimersheim. Die Frage müsste das Gremium eigentlich mit Nein beantworten, denn so will es das Gesetz. Hintergrund: Anton Knapp war bei den Kommunalwahlen nicht nur erneut zum Landrat von Eichstätt sondern auch in den Gemeinderat seines Heimatortes Gaimersheim gewählt worden. Laut Innenministerium darf er aber nicht beide Ämter gleichzeitig ausführen. Ansonsten würde der Landrat Knapp den Gemeinderat Knapp beaufsichtigen.