Neuburg

Erst Streit, dann Schläge und Fußtritte

22. Oktober 2024 , 05:06 Uhr

Hinter der Anklage „gefährliche Körperverletzung“ steckt bei einer Verhandlung heute am Amtsgericht Neuburg eine größere Geschichte. Drei Männer müssen sich am Nachmittag (13 Uhr) wegen eines Vorfalls am Augsburger Hauptbahnhof verantworten. Sie sollen ihr Opfer nach einem Streit erst ins Gesicht geschlagen und dann noch teils heftig mit Füßen getreten haben. Der Geschädigte erlitt bei der Attacke im Januar diesen Jahres schwere Verletzungen am Kopf.

Das könnte Dich auch interessieren

17.06.2025 Trio steht vor Gericht Gleich drei Angeklagte müssen sich heute vor dem Neuburger Amtsgericht verantworten. In der Verhandlung geht es um verschiedene Vorwürfe. So sollen sie ein Opfer bedroht und beleidigt haben, anschließend sollen noch die Fäuste geflogen sein. Außerdem wird ihnen vorgeworfen, ein Motorrad beschädigt und Bierkrüge geklaut zu haben. 19.02.2026 Viel zu tun am Amtsgericht Vor dem Amtsgericht Neuburg sind heute zahlreiche Verhandlungen geplant. Zum Beispiel am Vormittag, dann muss sich ein Angeklagter wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Er soll im Juli vergangenen Jahres mehrmals mit seinen Schuhen auf den Kopf eines Opfers eingetreten haben. In einem weiteren Fall am Nachmittag geht es um fahrlässige Körperverletzung. Ein nicht angeleinter Hund des 28.01.2026 Bankkonto für Betrügereien zur Verfügung gestellt Eine Frau aus Karlshuld ist dubiosen Betrügern auf den Leim gegangen. Heute Nachmittag landet der Fall vor dem Amtsgericht in Neuburg. Konkret hatte die Frau in fünf Fällen ihr Bankkonto bislang unbekannten Tätern für illegale Geschäfte zur Verfügung gestellt. Der Schaden ist enorm, die Gauner hatten das Opfer letztendlich um fast 42.000 Euro betrogen. 28.10.2025 Schläge, Tritte und Sachbeschädigung Ein Duo steht heute Vormittag wegen gleich mehrerer Vergehen vor dem zuständigen Richter am Amtsgericht Neuburg. Die beiden Angeklagten sollen im Mai dieses Jahres ihr Opfer geschlagen und getreten haben. Neben gefährlicher Körperverletzung wird nicht nur ihnen, sondern auch einem bislang unbekannten Dritten zusätzlich Sachbeschädigung vorgeworfen.