Die Windräder bei Englmannsberg sind Gegenstand eines Verfahrens am Münchener Verwaltungsgericht gewesen. Das Landratsamt hatte vom Betreiber gefordert, dass er für weitere zwei Jahre nach Fledermäusen lauschen müsse – das sei bislang nicht genau genug geschehen. Außerdem müssen die Windräder zu bestimmten Zeiten ausgeschaltet sein. Dagegen hatten die Betreiber der Anlage geklagt. Jetzt haben sie vor Gericht einen Teilsieg errungen. Der Richter zerpflückte den Bescheid des Landratsamtes und erklärte ihn aufgurnd formeller Mängel als nichtig. Das Landratsamt muss deshalb bis Mitte März einen gültigen Bescheid auszugeben.