Eichstätt/Neuburg: Keine Böller in der Altstadt

29. Dezember 2018 , 05:16 Uhr

140 Millionen Euro geben die Deutschen geschätzt für Böller und Raketen an Silvester aus. Aber nicht überall dürfen sie angezündet werden. Grundsätzlich gilt: Das Abbrennen von Feuerwerk ist unmittelbar in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Heimen verboten. Aus Gründen des Denkmalschutzes gilt diese Regel auch für die komplette Obere Altstadt in Neuburg und den Marktplatz plus Seitenstraßen in Eichstätt. Geböllert werden darf außerdem nur an Silvester selbst und an Neujahr.

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