In der katholischen Kirche in Deutschland wird das Arbeitsrecht zum 1. August liberaler. Drei bayerische Bistümer bilden die Ausnahme. In Eichstätt, Regensburg und Passau werden die Änderungen vorerst nicht umgesetzt. Die drei Diözesen melden zusätzlichen Klärungsbedarf an. In allen anderen bayerischen Bistümern dagegen treten die neuen Regelungen in Kraft. Demnach sollen eine Scheidung und eine erneute standesamtliche Heirat nur noch in Ausnahmefällen ein Kündigungsgrund in katholischen Einrichtungen sein. Auch eine eingetragene Lebensgemeinschaft gleichgeschlechtlicher Paare ist nicht mehr automatisch ein Hindernis für einen Job in einer Einrichtung unter kirchlicher Trägerschaft.