Nach einigen Wochen Klärungsbedarf will jetzt auch die Diözese Eichstätt das neue kirchliche Arbeitsrecht anwenden. Wie Bischof Hanke mitteilte, bestünden zwar weiterhin grundsätzliche Bedenken. Ausschlaggebend für ein Einlenken sei seine Sorge um die Mitarbeiter gewesen, die unter einer Zersplitterung des kirchlichen Arbeitsrechts in Deutschland leiden müssten, so der Bischof. Nach dem neuen Arbeitsrecht sollen eine Scheidung und eine erneute Heirat nur noch in Ausnahmefällen ein Kündigungsgrund in katholischen Einrichtungen sein. Auch eine homosexuelle Lebensgemeinschaft ist kein automatisches Hindernis mehr für einen Job in einer kirchlichen Einrichtung. Das neue Arbeitsrecht soll im Bistum Eichstätt zum 1. Januar in Kraft treten.