Der eine soll zugekauften Schnaps als selbst gebrannt verkauft haben, der andere für die Verunreinigung der Zapfhähne verantwortlich gewesen sein. Deswegen wurden zwei Chefs eines Landgasthofs bei Eichstätt in separaten Verfahren zu Geldstrafen verurteilt. Heute und morgen sitzen die beiden Männer wieder vor Gericht. Sie streiten ihre Schuld an den Taten ab.