Sie wollen sich demnächst auf´s Rad schwingen? Dann Achtung – auch für Radfahrer gelten Regel. Wer sie missachtet und erwischt wird, der muss zahlen.
Damit Sie wissen, was wie viel kostet, hier ein Überblick der wichtigsten Verstöße:
- 20 Euro für „Geisterradler“, also das Fahren auf der falschen Straßenseite
- 20 Euro für vorhandenen Radweg nicht benutzt
- 10 Euro für Fahren auf dem Gehweg
- 25 Euro Handybenutzung als Radfahrer
- 20 Euro für Licht nicht genutzt trotz Dämmerung oder Dunkelheit
- 20 Euro für nicht nagebrachte Lichter bzw. defekte
- 10 Euro für Gehör durch Geräte beeinträchtigt (MP3-Player)
- 45 Euro Rotlichtmissachtung der Fußgängerampel
- 10 Euro keine oder defekte Bremsen
- 10 Euro Keine Speichenreflektoren
- 15 Euro Keine Klingel am Rad