Unternehmen müssen ab heute (20. April) ihren Beschäftigten Corona-Tests anbieten, wenn sie nicht im Homeoffice arbeiten.
Das hat das Bundeskabinett vergangene Woche beschlossen.
Für wen gilt die neue Testpflicht?
Die Pflicht bezieht sich hier auf die Arbeitgeber. Das heißt, unabhängig von Betriebsgröße oder Firmenstandort müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten künftig mindestens einmal pro Woche einen Schnell- oder Selbsttests anbieten. Dieses Angebot besteht allerdings nicht für Beschäftigte, die im Homeoffice arbeiten. Besonders gefährdete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die häufige Kundenkontakte haben oder etwa körpernahe Dienstleistungen ausführen, müssen mindestens zweimal pro Woche ein Testangebot bekommen.
Heißt das, ich muss mich jetzt regelmäßig testen lassen?
Grundsätzlich sind die wöchentlichen Tests erst mal nur Angebote und damit freiwillig.
Wer zahlt den Test?
Die Kosten tragen die Arbeitgeber. Die Bundesregierung geht von Kosten in Höhe von 130 Euro pro Beschäftigtem bis Ende Juni aus.
Kann ich entscheiden, welche Art Test ich machen möchte?
Nein, das entscheidet der Arbeitgeber. Laut Arbeitsschutzverordnung können Unternehmen entscheiden, ob sie PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests zur professionellen oder zur Selbstanwendung anbieten wollen. Unternehmen können beispielsweise auch mit Dienstleistern arbeiten, etwa mit der Apotheke um die Ecke.
Zählt das Testen zur Arbeitszeit?
Der Arbeitgeber ist nur verpflichtet, eine Testmöglichkeit anzubieten, die hierfür aufzuwendende Zeit gilt nicht als Arbeitszeit. Kooperiert der Arbeitgeber für die Testangebote etwa mit einem externen Testzentrum, kann er auch darauf verweisen, dass das Testzentrum besucht wird. Das heißt: Unter Umständen müssen Beschäftigte einen Termin dort außerhalb ihrer Arbeitszeiten einplanen.
Was, wenn mein Arbeitgeber keine Tests anbietet?
Die Pflicht zum Testangebot ist in der Corona-Arbeitsschutzverordnung enthalten. Bei Verstößen gegen diese Verordnung können sich Arbeitnehmer an den Betriebsrat, die Aufsichtsbehörde oder einen Rechtsanwalt wenden.
Was passiert, wenn mein Test positiv ist?
Nach einem positiven Schnell- oder Selbsttest muss eine Nachkontrolle durchgeführt werden. Bis zum Ergebnis besteht dann eine Quarantäneverpflichtung, die bei positivem Ergebnis andauert.