Corona-Testpflicht für Betriebe

19. April 2021 , 10:50 Uhr

Unternehmen müssen ab heute (20. April) ihren Beschäftigten Corona-Tests anbieten, wenn sie nicht im Homeoffice arbeiten.
Das hat das Bundeskabinett vergangene Woche beschlossen.

Für wen gilt die neue Testpflicht?
Die Pflicht bezieht sich hier auf die Arbeitgeber. Das heißt, unabhängig von Betriebsgröße oder Firmenstandort müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten künftig mindestens einmal pro Woche einen Schnell- oder Selbsttests anbieten. Dieses Angebot besteht allerdings nicht für Beschäftigte, die im Homeoffice arbeiten. Besonders gefährdete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die häufige Kundenkontakte haben oder etwa körpernahe Dienstleistungen ausführen, müssen mindestens zweimal pro Woche ein Testangebot bekommen.

Heißt das, ich muss mich jetzt regelmäßig testen lassen?
Grundsätzlich sind die wöchentlichen Tests erst mal nur Angebote und damit freiwillig.

Wer zahlt den Test?
Die Kosten tragen die Arbeitgeber. Die Bundesregierung geht von Kosten in Höhe von 130 Euro pro Beschäftigtem bis Ende Juni aus.

Kann ich entscheiden, welche Art Test ich machen möchte?
Nein, das entscheidet der Arbeitgeber. Laut Arbeitsschutzverordnung können Unternehmen entscheiden, ob sie PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests zur professionellen oder zur Selbstanwendung anbieten wollen. Unternehmen können beispielsweise auch mit Dienstleistern arbeiten, etwa mit der Apotheke um die Ecke.

Zählt das Testen zur Arbeitszeit?
Der Arbeitgeber ist nur verpflichtet, eine Testmöglichkeit anzubieten, die hierfür aufzuwendende Zeit gilt nicht als Arbeitszeit. Kooperiert der Arbeitgeber für die Testangebote etwa mit einem externen Testzentrum, kann er auch darauf verweisen, dass das Testzentrum besucht wird.  Das heißt: Unter Umständen müssen Beschäftigte einen Termin dort außerhalb ihrer Arbeitszeiten einplanen.

Was, wenn mein Arbeitgeber keine Tests anbietet?
Die Pflicht zum Testangebot ist in der Corona-Arbeitsschutzverordnung enthalten. Bei Verstößen gegen diese Verordnung können sich Arbeitnehmer an den Betriebsrat, die Aufsichtsbehörde oder einen Rechtsanwalt wenden.

Was passiert, wenn mein Test positiv ist?
Nach einem positiven Schnell- oder Selbsttest muss eine Nachkontrolle durchgeführt werden. Bis zum Ergebnis besteht dann eine Quarantäneverpflichtung, die bei positivem Ergebnis andauert.

zur Übersicht

Das könnte Dich auch interessieren

06.05.2024 Arzt gewinnt "Excellence Award" bei Speaker Slam Der Ingolstädter Arzt Dr. Ulrich Selz redet gern und gut – das ist wohl auch der Grund, warum er beim 17. Internationalen Speaker Slam den Excellence Award der Jury abgeräumt hat. Dabei setzte er sich gegen über 100 Teilnehmer aus 18 Ländern durch. Überzeugen konnte er mit einem medizinischen Thema: Der Darmgesundheit. In seiner Rede 01.05.2024 Der neue Moosgmoa-Maibaum Drei Monate braucht ein Maibaum, bis er da ist wo er hingehört und so steht wie er soll. Oliver Scholtyssek hat die Moosgmoa Ingolstadt begleitet. Vom Schlagen im Denkendorfer Forst nach Weihnachten zum Abtransport Richtung Ingolstadt im März, über die Maibaumwache im April bis zum Aufstellen zum 1. Mai vor dem Mooshäusl. Wir haben für 26.04.2024 Hilfe für Rumänien Unterstützung für Rumänien und dem Förderverein der humanitären Hilfe im BRK Kreisverband Neuburg-Schrobenhausen e.V. Schon zu Zeiten der Elisabethinnerinnen wurde gemeinsam mit der ehemaligen Oberärztin und Frauenärztin Dr. Rodica Leporda die Unterstützung von Kliniken und Kinderheimen in Rumänien begonnen. Die gebürtige Rumänin engagiert sich seit Jahrzehnten in ihrem Heimatland und versucht die Gesundheitsversorgung dort zu 25.04.2024 Landkreisweites Jugend-Fußball-Turnier kommt gut an Am 13. April hat auf dem Soccer5-Platz in Pfaffenhofen ein landkreisweites Jugend-Fußball-Turnier stattgefunden. Eingeladen waren alle Kinder und Jugendlichen aus dem ganzen Landkreis im Alter von zehn bis 19 Jahren. Das Turnier ist ein Kooperationsprojekt zwischen den Jugendzentren Pfaffenhofen, Geisenfeld, Manching, Wolnzach, Münchsmünster, Reichertshausen, Schweitenkirchen sowie der kommunalen Jugendarbeit des Landkreises Pfaffenhofen. Nach jahrelanger Pause