Corona-Testpflicht für Betriebe

19. April 2021 , 10:50 Uhr

Unternehmen müssen ab heute (20. April) ihren Beschäftigten Corona-Tests anbieten, wenn sie nicht im Homeoffice arbeiten.
Das hat das Bundeskabinett vergangene Woche beschlossen.

Für wen gilt die neue Testpflicht?
Die Pflicht bezieht sich hier auf die Arbeitgeber. Das heißt, unabhängig von Betriebsgröße oder Firmenstandort müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten künftig mindestens einmal pro Woche einen Schnell- oder Selbsttests anbieten. Dieses Angebot besteht allerdings nicht für Beschäftigte, die im Homeoffice arbeiten. Besonders gefährdete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die häufige Kundenkontakte haben oder etwa körpernahe Dienstleistungen ausführen, müssen mindestens zweimal pro Woche ein Testangebot bekommen.

Heißt das, ich muss mich jetzt regelmäßig testen lassen?
Grundsätzlich sind die wöchentlichen Tests erst mal nur Angebote und damit freiwillig.

Wer zahlt den Test?
Die Kosten tragen die Arbeitgeber. Die Bundesregierung geht von Kosten in Höhe von 130 Euro pro Beschäftigtem bis Ende Juni aus.

Kann ich entscheiden, welche Art Test ich machen möchte?
Nein, das entscheidet der Arbeitgeber. Laut Arbeitsschutzverordnung können Unternehmen entscheiden, ob sie PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests zur professionellen oder zur Selbstanwendung anbieten wollen. Unternehmen können beispielsweise auch mit Dienstleistern arbeiten, etwa mit der Apotheke um die Ecke.

Zählt das Testen zur Arbeitszeit?
Der Arbeitgeber ist nur verpflichtet, eine Testmöglichkeit anzubieten, die hierfür aufzuwendende Zeit gilt nicht als Arbeitszeit. Kooperiert der Arbeitgeber für die Testangebote etwa mit einem externen Testzentrum, kann er auch darauf verweisen, dass das Testzentrum besucht wird.  Das heißt: Unter Umständen müssen Beschäftigte einen Termin dort außerhalb ihrer Arbeitszeiten einplanen.

Was, wenn mein Arbeitgeber keine Tests anbietet?
Die Pflicht zum Testangebot ist in der Corona-Arbeitsschutzverordnung enthalten. Bei Verstößen gegen diese Verordnung können sich Arbeitnehmer an den Betriebsrat, die Aufsichtsbehörde oder einen Rechtsanwalt wenden.

Was passiert, wenn mein Test positiv ist?
Nach einem positiven Schnell- oder Selbsttest muss eine Nachkontrolle durchgeführt werden. Bis zum Ergebnis besteht dann eine Quarantäneverpflichtung, die bei positivem Ergebnis andauert.

Das könnte Dich auch interessieren

17.03.2026 Neuer Besuchsdienst unterstützt Patienten Ein Krankenhausaufenthalt geht immer mit einer Veränderung der Gesundheitssituation einher. Besonders für ältere Menschen ist ein Aufenthalt im Krankenhaus häufig sehr belastend, unter anderem durch den Wechsel der Umgebung, den veränderten Tagesrhythmus oder das Fehlen von Bezugspersonen. Aus diesem Grund hat das AMEOS Klinikum St. Elisabeth Neuburg zusammen mit dem Hospizverein Neuburg-Schrobenhausen für seine Patientinnen 13.03.2026 Musik gegen Diskriminierung – „Never back down“ Passend zum Start der internationalen Wochen gegen Rassismus erscheint kommende Woche auf der Homepage des Gnadenthal-Gymnasiums der Song „Never Back Down“. Entstanden im Rahmen des Wahlfachs „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ verarbeiten die Jugendlichen darin ihre Gedanken zu Rassismus und Diskriminierung. So wollen sie ein Zeichen setzen und für Toleranz und Vielfalt einstehen. 10.03.2026 Infos rund um die Stichwahl Die Vorbereitungen für die anstehende Stichwahl am 22. März laufen auf Hochtouren. Insbesondere die Briefwahl erfordert noch einmal einen besonderen organisatorischen Aufwand, weshalb die Stadtverwaltung nun über die genauen Abläufe und Möglichkeiten informiert. Am Mittwochnachmittag, 11. März, treffen die Stimmzettel bei der Stadtverwaltung ein, sodass die ersten Schritte für die Durchführung der Wahl eingeleitet werden 10.03.2026 Fast 40 Semester im Takt des Tangos Bei der Versammlung der Kursleitungen der Volkshochschule Eichstätt ging es in diesem Frühjahr nicht nur um das neue Semester, sondern auch um fast zwei Jahrzehnte Tanzleidenschaft: Nach 19 Jahren verabschiedeten sich Lieselotte und Robert Schneider mit ihren Tangokursen aus dem aktiven Kreis der Kursleitungen. Da lag etwas in der Luft, das wohl zwischen Bewunderung, Dank