LOCKDOWN LIGHT
Die Schließung von Kneipen, Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen ist bis 20. Dezember verlängert. Läden bleiben geöffnet, allerdings mit Maskenpflicht auch vor Geschäften und auf Parkplätzen. In Geschäften mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmetern soll sich höchstens eine Person je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Bei größeren Geschäften darf sich höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Reisen und Ausflüge sollen unterlassen werden. Die Bürger sollen weiter möglichst zu Hause bleiben.
KONTAKTE
Private Treffen mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt auf maximal fünf Personen beschränkt, Kinder bis 14 Jahren sind ausgenommen.
KITAS & SCHULEN
Schulen und Kitas sollen weiterhin grundsätzlich geöffnet bleiben. Die Weihnachtsferien sollen in diesem Jahr fast überall in Deutschland gleichzeitig am 19. Dezember beginnen. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 50 gilt eine generelle Maskenpflicht ab der 7. Klasse.
In bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Corona-Inzidenz von mehr als 200 müssen Schulklassen ab Stufe acht vom 1. Dezember an in der Regel geteilt werden, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Es soll dann auf Wechsel- oder Hybridunterricht umgestellt werden. Ausnahmen sind Abschlussklassen und Förderschulen. Grundschulen und Kitas bleiben offen, auch bis zur siebten Klasse ändert sich nichts.
WEIHNACHTEN UND SILVESTER
Ab 23. Dezember bis 1. Januar sind Treffen im engsten Familien- oder Freundeskreis mit höchstens zehn Menschen möglich. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit.
FEUERWERK
Silvesterfeuerwerk auf belebten Plätzen und Straßen ist verboten. Grundsätzlich soll man zum Jahreswechsel auf Feuerwerk verzichten, generell verboten ist es nicht.
QUARANTÄNE
Die Quarantänezeit von Kontaktpersonen von mit dem Coronavirus infizierten Menschen wird ab dem 1. Dezember von 14 auf zehn Tage verkürzt. Voraussetzung ist ein negativer Coronatest. Wer bereits an Covid-19 erkrankt war, muss nicht in Quarantäne.