Bußgeldkatalog im "Lockdown Light"

13. November 2020 , 04:59 Uhr

Corona hat unseren Alltag weiter fest im Griff. Weiterhin gelten die Regeln: Abstand halten, Maske tragen. Auch in der Region werden die Bürger  kontrolliert, um die Infektionszahlen zu reduzieren. Wir haben eine Liste über alle Verstöße, wer dafür verantwortlich gemacht wird und wie tief dabei in den Geldbeutel gegriffen werden muss.

 

Verstoß:
Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat benutztem Grundstücken mit Personen, die nicht vom erlaubten Personenkreis umfasst sind.

Bußgeld:
150,00€

 

Verstoß:
Feiern auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen.

Bußgeld:
150,00€

 

Verstoß:
Angabe falscher Kontaktdaten

Bußgeld:
250,00€

 

Verstoß:
Veranstaltung oder Versammlung

Bußgeld für Durchführung:
5.000,00€

Bußgeld für Teilnahme:
500,00€

 

Verstoß:
Verstoß gegen Maskenpflicht

Bußgeld:
250,00€

Grundsätzlich gibt es ein Verwarnungsgeld von 55 €, wenn die Maske nicht ordnungsgemäß getragen wird.

 

Verstoß:
Öffnung von Sporthallen, Sportplätzen, anderen Sportstätten oder Tanzschulen

Bußgeld für Betrieb:
5.000€

Bußgeld für Nutzung
150,00€

 

Verstoß:
Öffnung eines Gastronomiebetriebs

Bußgeld:
5.000,00€

zulässig ist nur
Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken
Betrieb von nicht öffentlich zugänglichen Betriebskantinen, wenn der Abstand eingehalten werden kann

 

Verstoß:
Abgabe von Alkohol die in der Zeit von 22 Uhr bis 06 Uhr  (Tankstellen, sonstige Verkaufsstellen oder durch Lieferdienste)

Bußgeld:
1.000,00€

Den kompletten Bußgeldkatalog gibt es auch nochmal zum Download. Sie finden Ihn auf der Homepage der bayrischen Staatsregierung.

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-617/

 

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