991 gültige Stimmen für ein Bürgerbegehren zur geplanten zweiten Paarbrücke in Manching – das hätte gereicht. Aber der Manchinger Gemeinderat hat den Antrag abgelehnt. Der Grund: rechtliche Bedenken zu einer Begründung auf der Unterschriftenliste, die in einem Gutachten einer Münchener Kanzlei aufgelistet sind. Dennoch will der Marktgemeinderat die Abstimmung durch die Bürgerinnen und Bürger nicht verhindern und hat ein Ratsbegehren zum Thema Zweite Paarbrücke auf den Weg gebracht. Das soll parallel zur Europawahl am 9.Juni durchgeführt werden, um Kosten zu sparen.