Briefwahl 2020 - so funktioniert´s

27. Februar 2020 , 11:00 Uhr

Die Kommunalwahlen in Bayern rücken näher. Termin ist am 15. März, wie immer ein Sonntag. Bürgermeister- und Landratskandidaten liefern sich derzeit heiße Debatten. Und der Straßenwahlkampf wird auch langsam nervig. Aber wer will, kann sich den Rest sparen und schon jetzt wählen. Per Briefwahl:

Bis spätestens zum 23. Februar 2020 werden die Wahlbenachrichtigungsbriefe per Post verschickt. Diese Bestätigung erhält jeder Wahlberechtigte, sofern er seinen Wohnsitz spätestens am 15. Januar 2020 gemeldet hat.

Wer bis zum 23. Februar 2020 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte schnellstmöglich sein zuständiges Wahlamt kontaktieren. Der Antrag auf Briefwahl-Unterlagen ist übrigens kostenlos, auch das Zurücksenden. Meist kommen die Briefwahl-Unterlagen innerhalb einer Woche, nachdem man sie beantragt hat. Eine Begründung, warum man sich für Briefwahl entscheidet, ist nicht nötig.

Die Briefwahl-Unterlagen lassen sich auf verschiedenen Wegen anfordern:

persönlich im Wahlamt der Gemeinde

per Post

per Fax

per e-mail

online auf der Wahlamt-Webseite (auch durch Scannen des QR-Codes)

Falls Sie die Briefwahlunterlagen persönlich abholen, können Sie auch gleich im Wahlamt an Ort und Stelle per Briefwahl abstimmen und den Wahlbrief abgeben. Anträge für die Briefwahl müssen spätestens zwei Tage vor der Kommunalwahl der Gemeinde vorliegen, also Freitag, 13. März, bis 15.00 Uhr.

Wer sich kurzfristig für die Briefwahl entscheidet, sollte den Antrag am besten mündlich im Wahlamt stellen – dann werden die Unterlagen gleich ausgehändigt. Für den Antrag sollte man einen Ausweis und den Wahlbenachrichtigungsbrief vorlegen. Den Wahlbrief mindestens drei Werktage vor der Wahl, also bis Donnerstag, 12. März. abschicken.

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