Schon zweimal ist ein Ingolstädter Unternehmer vom Landgericht Ingolstadt wegen der Vergewaltigung einer Schülerpraktikantin verurteilt worden – jetzt hat der Bundesgerichtshof auch das zweite Urteil aufgehoben. Der BGH hat auf seiner Homepage die Begründung veröffentlicht. Auch bei der zweiten Verurteilung zu 3 Jahren Freiheitsstrafe, ist die Beweiswürdigung aus Sicht des Bundesgerichts wieder rechtlich fehlerhaft gewesen. Der Fall soll jetzt nicht ein drittes Mal am Landgericht Ingolstadt verhandelt werden, der Bundesgerichtshof hat ihn an eine Strafkammer des Landgerichts München I verwiesen. Einem Ingolstädter Unternehmer wird vorgeworfen, im Mai vor 4 Jahren eine 18jährige Praktikantin zu sexuellen Handlungen genötigt zu haben.