Ingolstadt/Karlsruhe

BGH bestätigt Urteile gegen Manchinger Goldräuber

16. September 2026 , 04:54 Uhr

Erfolg auf der ganzen Linie für das Landgericht Ingolstadt: der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat jetzt die Urteile gegen die Räuber des 2000 Jahre alten Manchinger Kelten-Goldschatzes in vollem Umfang bestätigt. Die vier Angeklagten hatten als Bande etliche Einbrüche begangen, darunter auch den im Kelten-Römer-Museum im November 2022. Die Täter kommen aus dem Raum Schwerin und Berlin und wurden im Juli vergangenen Jahres zu Strafen zwischen vier Jahren und 9 Monaten und 11 Jahren Gefängnis verurteilt. Die Männer hatten zu allen Vorwürfen geschwiegen, ein großer Teil der Beute ist bis heute verschwunden. Es wird befürchtet, dass das historisch wertvolle Gold eingeschmolzen und verkauft wurde. Laut LKA Bayern geht die Suche nach dem Kulturgut weiter.

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