Neuburg

Beleidigung und mehr

30. Januar 2025 , 04:58 Uhr

Vor dem Neuburger Amtsgericht muss sich heute Nachmittag ein Paar aus Schrobenhausen verantworten. Der Frau und dem Mann werden dabei gleich mehrere Vergehen angekreidet. Konkret geht es um zahlreiche Beleidigungen, Beleidigung mit Verleumdung und schließlich noch Bedrohung eines Opfers. Die Verhandlung am Amtsgericht Neuburg beginnt heute um 14 Uhr 15.

Das könnte Dich auch interessieren

03.09.2025 Angriffe nicht nur auf Polizisten Eine beachtliche Liste an Vergehen wird einem Mann aus Schrobenhausen zur Last gelegt. Er muss sich heute Nachmittag vor dem Amtsgericht Neuburg unter anderem wegen Körperverletzung verantworten. So soll er im Dezember vergangenen Jahres Polizeibeamte nicht nur beleidigt, sondern auch angegriffen haben. Auch im Februar wird im ein Vorfall angelastet, dabei soll er ins Gesicht 25.04.2025 Haftstrafen nach Raubüberfall Am helllichten Tag hatte ein Trio in Schrobenhausen einen Mann überfallen, ihn geschlagen und seinen Geldbeutel mit 150 Euro Bargeld geklaut. Die drei Täter waren kurz nach dem Raubüberfall geschnappt worden und standen jetzt vor dem Neuburger Amtsgericht. Wegen mehrerer Vorstrafen kassierte ein Angeklagter zwei Jahre, die beiden anderen bekamen ein Jahr und vier Monate 05.02.2026 Volksfestbesuch hat Nachspiel vor Gericht Für einen Schrobenhausener hat sein Besuch auf dem Volksfest im Juni vergangenen Jahres ein Nachspiel. Er steht heute vor der zuständigen Richterin am Amtsgericht Neuburg, der Vorwurf lautet Körperverletzung. Konkret soll er zweimal auf Polizisten losgegangen sein und sich zweimal den Beamten widersetzt haben. Außerdem werden ihm noch zwei Fälle von versuchter Körperverletzung vorgeworfen, die 29.01.2026 Betrunken und übermüdet - Autofahrer vor Gericht Betrunken mit dem Auto fahren ist generell keine so gute Idee. Dann aber auch noch übermüdet hinterm Steuer zu sitzen, fordert einen Unfall geradezu heraus. So passiert in Schrobenhausen, der Fall landet heute Nachmittag vor dem Neuburger Amtsgericht. Der Angeklagte soll alkoholisiert und übermüdet mit seinem PKW auf die Gegenfahrbahn gekommen sein. Nach einem Beinahezusammenstoß