29.05.2013 Der Beschluss eines neuen Gesetzes zur Beschäftigung von Verwandten in der letzten Sitzung des Plenums hat dem Bayerischen Landtag nicht die erhoffte Ruhe verschafft. Nachdem bekannt geworden war, dass einige Abgeordnete im Jahr 2000 noch schnell neue Arbeitsverträge mit Verwandten abgeschlossen hatten, obwohl klar war, dass am 31. Dezember ein neues Abgeordnetengesetzt in Kraft treten würde, das neue Beschäftigungsverhältnisse verbietet, hat Landtagspräsidentin Barbara Stamm nun Stellung zu diesen Beschäftigungsverhältnissen genommen.
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