Wer haftet, wenn ein Fahrgast in einem Bus bei einer Vollbremsung stürzt? Mit dieser Frage beschäftigt sich am Vormittag (9 Uhr 15) das Oberlandesgericht München. Geklagt hat die Versicherung eines Mannes. Er war vor sechs Jahren in einem Ingolstädter Linienbus verletzt worden. Nach Zeugenaussagen hatte der Busfahrer gebremst, weil ein betrunkener Fußgänger die Straße gekreuzt hatte. Die Versicherung sieht den Busfahrer und die Verkehrsgesellschaft in der Verantwortung. Das Landgericht Ingolstadt hatte die Klage zunächst abgewiesen. Begründung: Der Mann sei für den Sturz selbst verantwortlich, denn er habe sich zum Zeitpunkt der Vollbremsung nicht festgehalten.
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