Die Staatsanwaltschaft darf in der Dieselaffäre weiter nicht alle Akten von Audi auswerten. Das Bundesverfassungsgericht hat seinen Beschluss erneuert, dass die bei der Razzia in einer Kanzlei festgestellten Unterlagen nicht angerührt werden dürfen. Laut den Richtern fallen sie unter den Schutz der Vertrauensbeziehung zwischen Mandant und Rechtsanwalt, so die Süddeutsche Zeitung. Es handelt sich um 185 Aktenordner und Hefter mit Unterlagen, die Aufschluss über die Vorgänge bei Audi geben könnten. Das Material muss weitere sechs Monate unter Verschluss bleiben. Längstens jedoch bis zu einer neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
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