Neuburg: Geldstrafe für Exhibitionisten

17. Mai 2017 , 05:45 Uhr

Einem Exhibitionisten kommen seine Taten jetzt teuer zu stehen. Der 21-Jährige wurde am Amtsgericht Neuburg zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt. Außerdem muss er für ein Jahr in Therapie. Dem jungen Mann wurden gleich mehrere Vergehen vorgeworfen. In einem Fall soll er sich vor einem 12-jährigen Mädchen entblöst haben, als diese mit dem Rad an ihm vorbeifuhr. Ein Zeuge fotografierte den Exhibitionisten nach der Tat, dadurch wurde er schließlich auch überführt.

Das könnte Dich auch interessieren

21.08.2025 Lange Haftstrafe wegen Beleidigung und Körperverletzung Die Liste an Vergehen ist lang gewesen, ein junger Mann ist jetzt vor dem Amtsgericht Neuburg wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand gegen die Polizei verurteilt worden. Der 19-Jährige bekam vier Jahre Haft, die er teilweise im Gefängnis und teilweise in einer Therapie-Einrichtung verbringen muss. Er hatte unter anderem Polizisten massiv beleidigt und geschlagen und 18.11.2025 Erpressungsversuch vor Gericht Geldnot macht erfinderisch – dieser Spruch passt auch zu einer Verhandlung heute Vormittag am Amtsgericht Neuburg. Eine Frau soll im Oktober 2024 in Königsmoos ihr Opfer aufgefordert haben, 100 Euro zu überweisen. Andernfalls würde sie ein Bild seines Geschlechtsteils veröffentlichen. Die Anklage lautet auf versuchte Erpressung, die Verhandlung in Neuburg beginnt heute um 10 Uhr. 13.11.2025 Haftstrafe nach Brandstiftung Vor dem Amtsgericht Neuburg ist das Urteil im Fall einer Brandstiftung in Zusammenhang mit versuchten Mord gefallen. Die Angeklagte muss für zwei Jahre und drei Monate hinter Gitter. Das Schöffengericht war davon überzeugt, dass die 61-Jährige absichtlich einen Brand bei ihrem Nachbarn gelegt hatte, obwohl der Mann im Haus schlief. Der Plan war schiefgegangen, der 21.10.2025 Körperverletzungen und Vergewaltigung Mit teils schweren Vorwürfen sind heute drei Angeklagte vor dem Amtsgericht Neuburg konfrontiert. In zwei Fällen geht es um gefährliche Körperverletzung, unter anderem soll ein Mann sein Opfer mit dem Fuß gegen den Kopf getreten haben. Am Nachmittag ist dann eine mutmaßliche Vergewaltigung eines Mädchens Thema. Der Angeklagte soll der damals 13-Jährigen in einem Chat