Ingolstadt: Urteil im Augenstecherprozess

03. August 2016 , 17:48 Uhr

Freispruch wegen Schuldunfähigkeit, aber Unterbringung in der Psychiatrie auf unbestimmte Zeit. So lautet das heutige Urteil vor dem Landgericht Ingolstadt gegen einen 23-jährigen Mann. Der hatte im Januar 2015 im Rausch einem Bekannten mit einer Schere ein Auge ausgestochen. Gutachter hatten bei dem Ingolstädter eine schwere Psychose mit Verfolgungswahn diagnostiziert, ausgelöst durch Drogenmissbrauch. Im Frühjahr musste ein erster Prozess abgebrochen werden.  Der Angeklagte war in der Verhandlung völlig ausgeflippt.

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