Geisenfeld: Wieder Schuldspruch für Weiherbesitzer

15. März 2016 , 10:57 Uhr

Auch in zweiter Instanz ist ein Geisenfelder Weiherbesitzer der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden worden. In seinem Teich sind Silvester 2013 zwei Entenjäger umgekommen. Der 71-Jährige ist zu einer Geldstrafe von 19.600 Euro verurteilt worden. Das entspricht exakt der Höhe der zuvor verhängten Geldstrafe des Pfaffenhofener Amtsgerichts. Der Richter begründete es damit, dass jemand die juristische Verantwortung für das tragische Geschehen übernehmen müsse. Der Teichbesitzer hat die Entenjäger damals ohne Schwimmwesten in die Boote steigen lassen. Der Anwalt des 71-Jährigen hat laut Donaukurier bereits angekündigt, auch dieses Urteil anfechten zu wollen. Er will in Revision gehen.

Das könnte Dich auch interessieren

07.08.2025 Staatsanwaltschaft verzichtet auf Revision beim Goldschatz-Raub Das Urteil im Prozess um den Goldschatzraub aus dem Kelten-Römer-Museum in Manching kommt definitiv nochmal vor Gericht. Die vier Verurteilten fechten das Urteil an. Anders die Staatsanwaltschaft Ingolstadt, sie verzichtet auf Rechtsmittel und geht nicht in Revision. Jetzt überprüft der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Landgerichts. Die vier Männer waren für den Raub des Keltengolds zu 26.02.2025 Raser zum dritten Mal verurteilt Das Landgericht Ingolstadt hat einen 28-jährigen Raser bereits zum dritten Mal verurteilt. Dieses Mal bekam er wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er vor über fünf Jahren auf der A9 bei Manching mit seinem getunten Auto mit 230 km/h 05.11.2025 Urteile im Doppelgänger-Prozess sind jetzt rechtskräftig Einer der spektakulärsten Fälle am Landgericht Ingolstadt ist jetzt zu einem Abschluss gekommen. Im sogenannten Doppelgänger-Prozess hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revision der Angeklagten verworfen, das Urteil vom Dezember vergangenen Jahres ist rechtskräftig. Damit steht fest: die beiden Angeklagten müssen wegen Mordes an einer jungen Frau mit über 50 Messerstichen eine lebenslanger Haft absitzen. 08.08.2025 Revision im Doppelgängerinen-Mordprozess zurückgezogen Er hatte für den Doppelgängerinen-Mord von Ingolstadt lebenslänglich bekommen, dieses Urteil wird nun auch ganz offiziell umgesetzt. Der Mann zog seine Revision jetzt zurück, die Staatsanwaltschaft hatte schon im Juni darauf verzichtet. Damit ist die Entscheidung des Landgerichts Ingolstadt zumindest teilweise rechtskräftig. Die verurteilte Frau, die ebenfalls lebenslänglich kassiert hatte, hält an der Revision weiter