Sie hatten sich vor dem Ingolstädter Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung verantworten müssen. Es ging um die Frage, ob sie den Tod einer 78-Jährigen hätten verhindern können, wenn sie einen Notarzt gerufen hätten. Die Frau hatte sich aber nach Aussagen der Sanitäter geweigert, ins Krankenhaus gebracht zu werden. Sie war Tage später nach dem Einsatz an einem Darmdurchbruch mit Blutvergiftung gestorben. Der Richter urteilte nach dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten.Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.