Der Winter-Lockdown - die Maßnahmen

14. Dezember 2020 , 05:30 Uhr

Das öffentliche Leben in Deutschland wird wegen der sich ausbreitenden Corona-Pandemie ab dem kommenden Mittwoch (16.12.) drastisch heruntergefahren. Das ist das Ergebnis der Bund-Länderkonferenz vom Wochenende.

Von Mittwoch bis mindestens 10. Januar werden die meisten Geschäfte des Einzelhandels geschlossen – offen bleiben nur Läden für Lebensmittel und den notwendigen täglichen Bedarf.

Auch Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege müssen schließen – also Friseure, Kosmetikstudios und Massagepraxen.
Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich. Restaurants dürfen weiter Speisen zum Mitnehmen verkaufen, der Verzehr vor Ort aber wird untersagt – um Ansammlungen von Menschen zu verhindern.

Die nächtlichen Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr gelten für ganz Bayern.

Für Weihnachten sollen nach dem Beschluss die strengen Regeln für private Kontakte – maximal fünf Personen aus maximal zwei Hausständen – gelockert werden. Vom 24. bis zum 26. Dezember sind demnach zulässig: Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehende Personen zuzüglich Kinder im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörige, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen über 14 Jahre bedeutet.

Neun Monate nach dem ersten Corona-Lockdown an Kitas und Schulen sollen die meisten Einrichtungen nun ebenfalls überall in Deutschland geschlossen oder nur noch eingeschränkt betrieben werden.  Schüler und Kita-Kinder sollen spätestens ab Mittwoch für zunächst dreieinhalb Wochen zu Hause bleiben.

An Silvester und Neujahr wird in Deutschland angesichts der sich ausbreitenden Corona-Pandemie ein bundesweites An- und Versammlungsverbot gelten.
Zudem werde der Verkauf von Feuerwerk vor Silvester grundsätzlich verboten.

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